Rentenanpassung ab 1. Juli 2025
• Erhöhung um 3,74 %:
Der aktuelle Rentenwert steigt von 39,32 € auf 40,79 €.
• Auswirkung auf Standardrente:
Eine Standardrente mit 45 Beitragsjahren erhöht sich dadurch monatlich um 66,15 €.

Anpassung für Erwerbsminderungsrentner
• Auch Erwerbsminderungsrenten steigen um 3,74 %, also im gleichen Verhältnis wie alle gesetzlichen Renten.
• Der Rentenzuschlag, der seit einigen Jahren für bestimmte Gruppen gewährt wird, wird ebenfalls entsprechend angepasst.
Doppelte Rentenzahlung 2025
• Wer profitiert?
Rentner mit früherer Erwerbsminderungsrente oder jene, die Grundsicherung im Alter beziehen.
• Was bedeutet das?
Neben der regulären Rentenerhöhung erhalten diese Personen einen zusätzlichen Zuschlag, also de facto eine doppelte Erhöhung.
• Ziel der Regelung:
Verbesserung der finanziellen Lage besonders schutzbedürftiger Gruppen, um gestiegene Lebenshaltungskosten besser auffangen zu können.
Besonderheiten für den Jahrgang 1962
• Reguläres Rentenalter: 67 Jahre.
• Die Rentenhöhe hängt von den gesammelten Rentenpunkten ab (abhängig vom Einkommen im Vergleich zum Durchschnitt).
• Weitere Faktoren wie Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit oder der Zeitpunkt des Rentenbeginns wirken sich ebenfalls aus.