Leitlinie Aphasie

Folgendes ergibt sich aus der aktuellen S2k‑Leitlinie sowie der S3‑Schlaganfall-Leitlinie zur hochfrequenten Sprachtherapie bei Aphasie:

1. Empfehlung: hochfrequente Therapie 

• Die S3‑Leitlinie „Schlaganfall“ empfiehlt ausdrücklich: Jede Person mit Aphasie sollte eine hochfrequente Sprachtherapie erhalten, unabhängig vom Alter.  

2. Definition „hochfrequent“

Die Leitlinien nennen keine exakte Zahl der Einheiten pro Woche, aber allgemein versteht man darunter:

Mehrmals pro Woche, z. B. 3–5 Sitzungen/Woche statt nur 1–2.

• Ziel ist eine hohe Dosierung über Wochen hinweg, um neuroplastische Lernprozesse zu fördern.

3. Rechtliche Grundlage & Verordnung nach § 92 SGB V

• Laut Heilmittel-Richtlinie (§ 92 SGB V) sind Sprech- und Sprachtherapie verordnungsfähig in Einzel- oder Gruppentherapie (30, 45 oder 60 Minuten) je nach Art und Schweregrad  

• Die Verordnung erfolgt durch Vertragsärzte auf Muster‑Formblatt („Heilmittelverordnung“, z. B. Muster 13).

4. Jenseits der 12‑Monats‑Gewährung bei Schlaganfall

• Seit der Änderung der Heilmittel-Richtlinie können Ärzte auch nach dem ersten Jahr nach Schlaganfall oder Hirninfarkt weiter Sprachtherapie verordnen, ohne Risiken in der Wirtschaftlichkeitsprüfung  

Praxisintegrierter Vorgehensvorschlag

Schritt Maßnahme

1. Ärztliche Diagnose: Aphasie (z. B. nach Schlaganfall, ICD‑10 I63/I64).

2. Verordnung auf Muster 13: z. B. 45‑Min-Einzel-Einheiten, 4×/Woche für 6–8 Wochen („hochfrequent“).

3. Therapieplanung durch Logopäd*in: ICF-orientierte Ziele, evtl. Verlängerungsoption.

4. Berichtpflicht: Bei Bedarf wird ein Therapiebericht erstellt.

5. Folgeverordnung: Auch nach 12 Monaten möglich, solange Bedarf besteht.

Therapieziele, Frequenz und Dauer dokumentiert die Logopädin im Therapieplan – Grundlage für erfolgreiche Versorgung.

Ihr Nutzen

• Entlastung im ärztlichen Versorgungsalltag: klare Vorgaben zur Frequenz & Verlängerung

• Gewährleistung einer evidenzbasierten und optimal effektiven Reha

• Rechtlich abgesichert: SGB V, Heilmittelrichtlinie, AWMF-Leitlinien

Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen:

• Muster 13 zeigen und beim Ausfüllen helfen

• Vorlagen für Therapiepläne bereitstellen

• Standardformulierungen für hochfrequente Verordnung anbieten

• Empfehlungen zur Fortschrittsbewertung und Verlängerung der Versorgung geben

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