
Folgendes ergibt sich aus der aktuellen S2k‑Leitlinie sowie der S3‑Schlaganfall-Leitlinie zur hochfrequenten Sprachtherapie bei Aphasie:
1. Empfehlung: hochfrequente Therapie
• Die S3‑Leitlinie „Schlaganfall“ empfiehlt ausdrücklich: Jede Person mit Aphasie sollte eine hochfrequente Sprachtherapie erhalten, unabhängig vom Alter.
2. Definition „hochfrequent“
Die Leitlinien nennen keine exakte Zahl der Einheiten pro Woche, aber allgemein versteht man darunter:
• Mehrmals pro Woche, z. B. 3–5 Sitzungen/Woche statt nur 1–2.
• Ziel ist eine hohe Dosierung über Wochen hinweg, um neuroplastische Lernprozesse zu fördern.
3. Rechtliche Grundlage & Verordnung nach § 92 SGB V
• Laut Heilmittel-Richtlinie (§ 92 SGB V) sind Sprech- und Sprachtherapie verordnungsfähig in Einzel- oder Gruppentherapie (30, 45 oder 60 Minuten) je nach Art und Schweregrad
• Die Verordnung erfolgt durch Vertragsärzte auf Muster‑Formblatt („Heilmittelverordnung“, z. B. Muster 13).
4. Jenseits der 12‑Monats‑Gewährung bei Schlaganfall
• Seit der Änderung der Heilmittel-Richtlinie können Ärzte auch nach dem ersten Jahr nach Schlaganfall oder Hirninfarkt weiter Sprachtherapie verordnen, ohne Risiken in der Wirtschaftlichkeitsprüfung
Praxisintegrierter Vorgehensvorschlag
Schritt Maßnahme
1. Ärztliche Diagnose: Aphasie (z. B. nach Schlaganfall, ICD‑10 I63/I64).
2. Verordnung auf Muster 13: z. B. 45‑Min-Einzel-Einheiten, 4×/Woche für 6–8 Wochen („hochfrequent“).
3. Therapieplanung durch Logopäd*in: ICF-orientierte Ziele, evtl. Verlängerungsoption.
4. Berichtpflicht: Bei Bedarf wird ein Therapiebericht erstellt.
5. Folgeverordnung: Auch nach 12 Monaten möglich, solange Bedarf besteht.
Therapieziele, Frequenz und Dauer dokumentiert die Logopädin im Therapieplan – Grundlage für erfolgreiche Versorgung.
Ihr Nutzen
• Entlastung im ärztlichen Versorgungsalltag: klare Vorgaben zur Frequenz & Verlängerung
• Gewährleistung einer evidenzbasierten und optimal effektiven Reha
• Rechtlich abgesichert: SGB V, Heilmittelrichtlinie, AWMF-Leitlinien
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen:
• Muster 13 zeigen und beim Ausfüllen helfen
• Vorlagen für Therapiepläne bereitstellen
• Standardformulierungen für hochfrequente Verordnung anbieten
• Empfehlungen zur Fortschrittsbewertung und Verlängerung der Versorgung geben