Was bedeutet das konkret?
Ab diesem Stichtag müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein, damit Menschen mit Behinderungen sie gleichberechtigt nutzen können.

Das betrifft z. B.:
- Websites und Apps von Unternehmen (z. B. Onlineshops)
- Bankdienstleistungen (Bankautomaten, Onlinebanking)
- E-Book-Reader und -Dateien
- Ticketautomaten
- Telefondienste
- Elektronische Kommunikationsdienste
Wo ist das geregelt?
- EU-weit: im European Accessibility Act (EAA) / Richtlinie (EU) 2019/882
- In Deutschland: im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), beschlossen 2021, gültig ab 28. Juni 2025
Das BFSG legt fest, welche Anforderungen gelten und wie Unternehmen sie umsetzen müssen.
Wer muss jetzt was „regeln“?
Das hängt davon ab, wer du bist oder wen du vertrittst:
Für Unternehmen
- Prüfen, ob deine Produkte/Dienstleistungen unter das Gesetz fallen.
- Websites, Apps, Automaten, etc. barrierefrei gestalten.
- Anforderungen wie Kontraste, Vorlesbarkeit, Tastaturbedienbarkeit, Screenreader-Kompatibilität, etc. umsetzen.
- Erklärungen zur Barrierefreiheit bereitstellen.
- Barrierefreie Kommunikation ermöglichen.
Für Behörden
- Viele Behörden haben schon länger strengere Regeln (BGG, BITV), aber auch für bestimmte Dienstleistungen kann der EAA neue Pflichten bringen.
Für Verbraucher
- Ab 28. Juni 2025 kann man Barrieren melden und eine Verbesserung verlangen.
- Es gibt Klagemöglichkeiten, wenn ein Anbieter die Vorgaben nicht erfüllt.
Beispiele für „zu regeln“
- Ein Online-Shop muss sicherstellen, dass Menschen mit Screenreader alles kaufen können –
- Eine Bank muss ihr Onlinebanking barrierefrei machen.
- Hersteller von E-Book-Readern müssen Bedienhilfen wie Vorlesen oder Textanpassung einbauen.
- Automaten brauchen eine barrierefreie Bedienoberfläche.
Zusammenfassung
Was bedeutet das?
Ab 28. Juni 2025 gelten neue verbindliche Barrierefreiheitsvorgaben für viele Produkte und Dienstleistungen.
Wo ist das geregelt?
In der EU-Richtlinie 2019/882 (EAA) und in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Was ist zu regeln?
Unternehmen müssen prüfen, ob sie betroffen sind, und ihre Angebote bis zum Stichtag barrierefrei machen. Behörden müssen ihre Verfahren anpassen. Verbraucher können ab dann Mängel melden.